Recht und Gesetz anzuwenden, gehört zu den Hauptaufgaben der Kreisverwaltung. Und auch, wenn sich eine Verwaltung damit mitunter nicht jedermann zum besten Freund macht: Recht und Gesetz bilden den Rahmen meines Handelns – und dessen Anwendung ist nicht „verhandelbar“.
Allerdings muss die Kreisverwaltung dabei die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen im Oberbergischen Kreis serviceorientiert in den Blick nehmen. Denn für die Menschen erbringt die Kreisverwaltung ihre Leistungen, und sie haben einen Anspruch auf eine effiziente Erledigung ihrer Anliegen. Dabei gilt es auch, Ermessensspielräume und Beurteilungsspielräume zugunsten der Antragstellerinnen und Antragsteller zu nutzen und Rechtsbegriffe in ihrem Sinne auszulegen.
In Anbetracht der aktuellen, schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage sind dabei auch die Belange der vielen oberbergischen Unternehmen in den Fokus zu rücken. Eine zertifizierte mittelstandsorientierte Kreisverwaltung kann aktiv zu einer Standortentscheidung oder Standortsicherung beitragen und positive Impulse setzen.